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Urheberrecht

Rechtsdienstleistungen – Urheberrecht

  • Rechtliche Analyse und Rechtsberatung im Bereich des Urheberrechts und der aktuellen Gesetzesnovellen
  • Vorbereitung von Lizenzverträgen, Verträgen über die Schaffung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, Verlagsverträgen
  • Vertretung der berechtigten Personen in Gerichts- und anderen Verfahren zur Durchsetzung der Urheberrechtsansprüche und anderer mit dem Urheberrecht zusammenhängenden Rechte
  • Vertretung der Angeklagten in Gerichtsverfahren wegen der Rückgabe ungerechtfertigter Bereicherung, die durch die kollektiven Verwaltern von OSA, INTERGRAM, sowie durch die Film- und Musikverleiher gemeinsam mit der Tschechischen Anti-Piraterie-Union oder IFPI (International Federation of Phonographic Industry) eingetrieben wird

Rechtsdienstleistungen – Gewerblicher Rechtsschutz

  • Rechtsberatung zum Schutz, zur Verwaltung und Registrierung von Schutzmarken,
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren vor dem tschechischen Amt für gewerbliches Eigentum der Tschechischen Republik (Patentamt der Tschechischen Republik), vor dem europäischen EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) und von der internationalen WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) und die Recherche in ihren Registern von gewerblichen Schutzrechten
  • Vertretung in Rechtsstreiten wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte

Der bedeutendste Erfolg des Anwaltsbüros in Hradec Králové und gleichzeitig der Umbruch in der Problematik der Urheberrechtsgebühren war die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 15. April 2014 AZ: II. Verfassungsgericht 3076/13, OAZA vs. VELO CZ

Unser weiterer bedeutender Erfolg ist die aktuelle Feststellung des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 21. Mai 2019, Aktenzeichen: III. ÚS (Verfassungsgericht) 3102/16, INTERGRAM gegen Houlík, die zeigt, dass kollektive Verwalter Lizenzgebühren von Wirten und Restaurantbesitzern nicht automatisch eintreiben können. Die kollektiven Verwalter müssen nämlich immer zuerst überprüfen und nachweisen, ob es gar in der gegebenen Fernseh-, Rundfunk- oder in der anderen ähnlichen Sendung irgendwelche urheberrechtlich geschützte Werke oder Darbietungen der Künstler gibt und gleichzeitig, dass diese vom gegebenen kollektiven Verwalter vertraglich vertreten werden.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter und können die von Ihnen zugesandten Unterlagen persönlich besprechen!
EIN TREFFEN VERABREDEN