Im Bereich des Baurechts bieten wir umfassende Rechtsdienstleistungen und Rechtsberatung an, vornehmlich:
- Rechtsberatung im Bereich der Übertragung von Immobilien (Häusern, Grundstücken) und bei der Anmietung einer Wohnung ohne Immobilienmakler und ohne Kaution
- Gestaltung und Überarbeitung von Vertragsdokumenten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien und Regelungen von Rechtsbeziehungen an Baugrundstücken (Mietvertrag, Kaufvertrag für Immobilien, Werkvertrag, Vertrag über die Aufhebung und den Ausgleich der Miteigentumsanteile, Begründung des vertraglichen Pfandrechts, des Vorkaufsrechts, Begründung von Dienstbarkeiten (vom Baurecht) und Nutzungsrechten
- Geltendmachung von Reklamationen, vom Anspruch auf die Entschädigung für die Baumängel und für den Verzug der Fertigstellung der Arbeiten, Vertragsrücktritt
- Gesetzliche Vertretung des Bauherrn und der am Bebauungs- und Bauverfahren beteiligten Personen im Bauamt, beziehungsweise gesetzliche Vertretung in folgenden Gerichtsverfahren (in Bebauungsverfahren wegen der Platzierung eines Gebäudes, der Grundstücksaufteilung, der Bebauungsgenehmigung, in Verfahren wegen der Baugenehmigung, Anträge auf die Erteilung der Benützungsbewilligung, Erhebung von Einwänden gegen das Bauvorhaben von Nachbarn oder von Bauträgern, Einspruch gegen erteilte Baugenehmigungen, Anträge auf Entfernung von unerlaubten Bauten)
Wir arbeiten auch mit Fachleuten und Experten auf dem Gebiet des Baurechts zusammen, um die Beurteilung eines Problems aus fachlicher Sicht auf Wunsch unseres Klienten gewährleisten können.