Die Anwaltsgebühr für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen beträgt 125 EUR / Stunde + 21 % MwSt..
Die Berechnung der voraussichtlichen Anwaltsgebühr, einschließlich eines Überblicks über einzelne Rechtshandlungen und die entsprechende Anzahl von Stunden, erfolgt immer im Voraus durch den Anwalt, d. h. vor der Übernahme der gesetzlichen Vertretung und nachdem der Klient der Höhe der Gebühr zugestimmt hat.
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